HR-Wissen • Steuerfreier Sachbezug
Steuerfreier Sachbezug
Mit dem steuerfreien Sachbezug stärken Sie die Mitarbeiterbindung, bieten spürbare finanzielle Vorteile und nutzen steuerliche Spielräume optimal – unkompliziert, digital und gesetzlich konform.
Peter Pletsch
Business-Partner
Zuletzt aktualisiert: 27.06.2025
Lesedauer: 8 Minuten
Peter Pletsch
Business-Partner
Aktualisiert: 27.06.2025 | Lesedauer: 8 Minuten
Webinare zu Mitarbeiter-Benefits
Alles Wichtige zum steuerfreien Essenszuschuss, Job-Ticket, ÖPNV-Zuschuss und dem Mobilitätsbudget.
Nächste Termine:
Essenszuschuss:
Mobilitätsbudget:
Kein Termin dabei? Jetzt Aufzeichnung ansehen!
In Zeiten von Fachkräftemangel, Inflation und wachsendem Wettbewerbsdruck stehen Unternehmen mehr denn je vor der Herausforderung, gute Mitarbeitende zu gewinnen und langfristig zu binden. Gleichzeitig steigt der Wunsch nach wertschätzenden Zusatzleistungen, die über das klassische Gehalt hinausgehen. Eine der beliebtesten und gleichzeitig effizientesten Maßnahmen in diesem Kontext ist der steuerfreie Sachbezug – vor allem in seiner Form als 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze.
Ob Arbeitgeber, Arbeitgebende, Arbeitnehmer, Arbeitnehmende, Mitarbeiter, Mitarbeitende, Angestellte oder Angestellter – der steuerfreie Sachbezug bietet für alle Beteiligten klare Vorteile. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie der steuerfreie Sachbezug 2025 funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie ihn rechtssicher und attraktiv gestalten können.
Was ist ein steuerfreier Sachbezug?
Ein Sachbezug ist eine nicht monetäre Leistung, die ein Unternehmen seinen Beschäftigten zusätzlich zum regulären Lohn gewähren kann. Diese Zuwendung kann in Form von monatlichen Gutscheinen, Sachwerten, Sachzuwendungen oder digitalen Benefit-Lösungen erfolgen – vorausgesetzt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden eingehalten.
Der Begriff „steuerfreier Sachbezug“ bezeichnet dabei all jene Zuwendungen, die nicht versteuert werden müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die wohl bekannteste Form ist der steuerfreie Sachbezug, Sachleistungen in Höhe von 50 Euro pro Monat, auch bekannt als 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze.
Rechtlicher Rahmen: Was gilt 2025?
Auch im Jahr 2025 gelten weiterhin diese Regeln: Unternehmen dürfen pro Kalendermonat bis zu 50 Euro steuerfrei als Sachbezug an ihre Angestellten oder Mitarbeitenden ausgeben. Damit die Steuerfreiheit greift, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein – dazu zählen unter anderem die Einhaltung der 50-Euro-Freigrenze und die zusätzliche Gewährung zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Dieser Betrag darf nicht überschritten werden – auch nicht um einen Cent –, da ansonsten der komplette Betrag steuer- und sozialabgabenpflichtig wird. Wichtig: Eine Auszahlung in bar oder als Geldleistung ist nicht erlaubt. Nur zweckgebundene Sachzuwendungen – wie z. B. ein Sachbezug für das Jobticket oder Gutscheine – sind steuerlich begünstigt.
Voraussetzungen für Steuerfreiheit:
- Maximal 50 Euro monatlich (keine kumulierten Beträge über mehrere Monate erlaubt)
- Die Leistung muss zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden
- Keine Barauszahlung – nur zweckgebundene Sachzuwendungen sind zulässig
- Keine direkte Austauschbarkeit gegen Bargeld
Die Sachbezugswerte orientieren sich dabei an den gesetzlichen Vorgaben und werden jährlich überprüft – für 2025 bleibt der Freibetrag für steuerfreie Sachbezüge weiterhin bei 50 Euro pro Monat. Mit diesen Regelungen wird der Sachbezug zu einem rechtssicheren Instrument, das sowohl für Unternehmen als auch für Beschäftigte von Vorteil ist.
Welche Formen des Sachbezugs sind erlaubt?
Der steuerfreie Sachbezug kann auf vielfältige Weise eingesetzt werden – auch digital. Typische Beispiele sind Gutscheine, Geldkarten oder Zuschüsse zu Mobilität und Verpflegung. Die gängigsten Varianten 2025 sind:
✅ Gutscheinkarten & Sachbezugskarten
Eine besonders beliebte Variante ist die steuerfreie Sachbezugskarte. Digitale Lösungen wie die Sachbezugskarte (Benefit Card) oder multifunktionale Geldkarten bieten dabei höchste Flexibilität bei der Einlösung – sowohl online als auch im stationären Handel. Arbeitgebende können ihren Angestellten monatlich ein Guthaben von bis zu 50 Euro auf eine Geldkarte oder eine Gutscheinkarte laden. Die Guthaben auf den Karten können dabei für Produkte, Dienstleistungen oder Einkäufe im stationären Handel und Online-Shops verwendet werden. Je nach Anbieter können die Karten auf bestimmte Akzeptanzstellen begrenzt sein. Sie als Arbeitgeber entscheiden, ob Sie einen konkreten Gutschein, eine Geldkarte mit monatlichem Guthaben oder eine flexibel einsetzbare Sachbezugskarte nutzen möchten.Die einfache Nutzung der Karten – ob digital oder physisch – macht den Sachbezug für viele Unternehmen besonders attraktiv und sorgt für eine hohe Akzeptanz bei Mitarbeitenden. Die Guthaben können dabei für Produkte, Dienstleistungen oder Einkäufe im stationären Handel und Online-Shops verwendet werden – je nach Anbieter auch individuell eingeschränkt oder flexibel einsetzbar.
✅ Essenszuschüsse & Restaurantschecks
Die Kombination aus Essenszuschuss und Sachbezug ermöglicht eine zusätzliche Versorgung über Mahlzeiten – besonders interessant für Unternehmen ohne eigene Kantine.
✅ Mobilität & Sachbezug Jobticket
Immer beliebter wird das Sachbezug Jobticket: Hier können Arbeitgebende die Kosten für den ÖPNV ganz oder teilweise übernehmen – als steuerfreier Sachbezug für Mitarbeitende oder in Form des steuervergünstigten Deutschlandtickets.
✅ Weitere Optionen:
• Kultur- und Freizeitangebote
• Sport- und Fitnesszuschüsse
• Benefits für nachhaltige Mobilität (z. B. E-Scooter, Fahrrad-Abos)
• Sachgeschenke zu besonderen Anlässen: Auch Geschenkeoder kleine Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen oder Jubiläen können unter bestimmten Voraussetzungen als steuerfreie Sachbezüge gewährt werden – vorausgesetzt, sie bleiben im erlaubten Rahmen.
Was ändert sich beim steuerfreien Sachbezug 2025?
Die wichtigsten Regeln bleiben auch 2025 bestehen – allerdings wird der Einsatz digitaler Lösungen zunehmend gefördert und nachgefragt. Plattformen, die eine digitale Verwaltung und steuerkonforme Ausgabe des steuerfreien Sachbezugs ermöglichen, setzen sich am Markt durch.
Außerdem steht das Thema Mehrwert für Mitarbeitende stärker im Fokus: Arbeitgeber*innen, die moderne und flexible Sachbezugsmodelle anbieten, werden zunehmend als attraktive Arbeitgebende wahrgenommen.
Vorteile für Unternehmen
Der steuerfreie Sachbezug ist nicht nur ein Arbeitnehmer-Benefit – auch Unternehmen profitieren massiv:
- Keine Lohnnebenkosten: Der Betrag ist für Arbeitgebende sozialabgabenfrei, da keine Lohnsteuer und keine Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung anfallen.
- 100 % Nettovorteil für Angestellte: Mitarbeitende erhalten den vollen Wert der Leistung.
- Bindung und Motivation: Regelmäßige Wertschätzung erhöht die Zufriedenheit.
- Flexible Integration in bestehende HR- und Lohnabrechnungssysteme.
- Attraktivität im Recruiting: Sachbezüge sind ein starkes Argument im Employer Branding.
Was kostet der steuerfreie Sachbezug Arbeitgeber?
Die 50 Euro Sachbezug Kosten für Arbeitgeber sind transparent kalkulierbar: Ein Unternehmen zahlt exakt den Betrag, den es als Sachbezug ausgibt. Es entstehen keine zusätzlichen Lohnnebenkosten, da die Zuwendung steuer- und sozialabgabenfrei ist.
Ein Beispiel:
- Ein Unternehmen gewährt monatlich 50 Euro pro Mitarbeitendem als Sachbezug.
- Bei 20 Mitarbeitenden belaufen sich die monatlichen Kosten auf genau 1.000 Euro.
- Im Vergleich zu einer klassischen Gehaltserhöhung von 50 Euro brutto pro Mitarbeitendem ist der Sachbezug erheblich günstiger, da keine Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung anfallen.
Häufige Fragen zum steuerfreien Sachbezug
Was passiert, wenn die 50-Euro-Grenze überschritten wird?
Wichtig: Wird die Freigrenze überschritten – etwa durch zusätzliche Versandkosten oder einen zu hohen Gutscheinwert – verfällt die Steuerfreiheit für den gesamten Betrag im jeweiligen Monat.
Können mehrere Arbeitgeber den Sachbezug gewähren?
Ja. Der 50 Euro Sachbezug bei mehreren Arbeitgebern ist erlaubt – vorausgesetzt, es handelt sich um vollständig getrennte Arbeitsverhältnisse. Jeder Arbeitgeber darf die Freigrenze unabhängig nutzen.
Wie wird der Sachbezug in der Lohnabrechnung behandelt?
Der steuerfreie Sachbezug muss in der Lohnabrechnung dokumentiert, aber nicht versteuert werden. Bei digitalen Plattformen erfolgt diese Dokumentation meist automatisch.
Können Arbeitnehmende sich den Betrag auszahlen lassen?
Nein. Barersatz ist ausgeschlossen. Nur Sachzuwendungen sind steuerlich begünstigt.
So gelingt die Umsetzung im Unternehmen
Für eine erfolgreiche Einführung des steuerfreien Sachbezugs empfiehlt sich ein strukturierter Ansatz:
- Bedarfsanalyse: Welche Sachbezüge passen zur Unternehmenskultur und den Wünschen der Mitarbeitenden?
- Rechtssicherheit prüfen: Die gewählte Lösung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Anbieter auswählen: Digitale Plattformen bieten einfache Verwaltung und Integration in HR-Systeme.
- Kommunikation an Mitarbeitende: Nutzen und Vorteile verständlich erklären, um hohe Akzeptanz zu erzielen.
- Laufende Kontrolle: Prüfung der Einhaltung der 50-Euro-Grenze und Aktualisierung bei rechtlichen Änderungen.
Die Plattform ermöglicht es, verschiedene steuerfreie Leistungen übersichtlich zu bündeln und individuell auf die persönlichen Bedürfnisse Ihrer Mitarbeitenden abzustimmen – auch in Kombination mit anderen Sachbezügen wie Essenszuschüssen, Jobtickets oder digitalen Gutscheinen.
Fazit: 50 Euro steuerfreier Sachbezug – kleine Maßnahme, große Wirkung
Der steuerfreie Sachbezug 2025 ist ein kosteneffizienter und moderner Benefit, der sich für Unternehmen jeder Größe eignet. Durch die 50 Euro Sachbezugsfreigrenze entsteht ein klarer Nettovorteil für Mitarbeitende, Angestellte und Arbeitnehmende, ohne dass zusätzliche Abgaben anfallen. Für Arbeitgebende und Arbeitgeber ist es eine einfache Möglichkeit, die Arbeitgebermarke zu stärken, die Mitarbeitermotivation zu erhöhen und dabei gleichzeitig Lohnkosten zu optimieren.
Ob Essenszuschüsse, Jobticket als Sachbezug, digitale Gutscheinkarte oder regionale Lösungen – der steuerfreie Sachbezug bietet vielfältige Möglichkeiten zur modernen Mitarbeiterbindung.
Nutzen Sie die Chance, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und setzen Sie auf steuerfreie Corporate Benefits, die wirklich ankommen.
Flexibel kombinieren: Mit billyard den steuerfreien Sachbezug optimal nutzen
Mit billyard integrieren Sie den 50 Euro Sachbezug einfach, digital und rechtssicher in Ihr bestehendes Benefits-Programm. Die Plattform ermöglicht es, verschiedene steuerfreie Leistungen übersichtlich zu bündeln und individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeitenden abzustimmen. So entsteht ein attraktives Angebot, das nicht nur steuerliche Vorteile schafft, sondern auch die Mitarbeiterbindung nachhaltig stärkt. Die Kombination mit weiteren beliebten Benefits macht den Sachbezug besonders wirkungsvoll:
- Essenszuschuss/Verpflegungszuschuss – steuerfrei Verpflegung bezuschussen, auch im Homeoffice.
- Jobticket – ÖPNV-Zuschuss als Teil des steuerfreien Sachbezugs.
- Mobiles Arbeiten – Sachbezug für digitale Tools und Homeoffice-Ausstattung.
- Dienstrad – nachhaltig unterwegs mit Zuschuss zum Leasing. Mit dem 50 Euro Sachbezug können Sie zusätzlich das Dienstrad-Leasing anbieten und die Mitarbeitenden in der Nutzung von umweltfreundlicher Mobilität und Gesundheitsförderung unterstützen.
- Sachgutscheine – flexibel einsetzbar im stationären und Online-Handel.
- Kindergartenzuschuss – Auch dieser steuerfreie Zuschuss lässt sich in Ihr Benefit-Portfolio integrieren, um Eltern gezielt zu entlasten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken.
Jetzt steuerfrei durchstarten – mit billyard
Binden Sie Talente, entlasten Sie das Budget und setzen Sie auf ein modernes Benefit-System: Mit billyard verwalten Sie steuerfreie Sachbezüge effizient und kombinieren diese mit weiteren Leistungen zu einem ganzheitlichen Vergütungsmodell. Ihre Mitarbeitenden profitieren von echten Mehrwerten – und Sie von einer digitalen Lösung, die einfach funktioniert.
👉 Jetzt informieren und die Vorteile des steuerfreien Sachbezugs 2025 für Ihr Unternehmen entdecken!
Auf der Suche nach einer Lösung für den Sachbezug?
Umfangreiches Info-Paket
Überblick zu steuerfreien Lösungen
Vergeich aller Zuschuss-Varianten
Zahlen, Freibeträge & Rechenbeispiele
Ideal für HR, Payroll und Entscheidungsrunden
Kostenloses Infopaket herunterladen
PDF Dokument mit tiefer gehenden Informationen
Übersicht & Fakten zu allen Benefits
Übersicht über alle Benefits: Essenszuschuss, Mobilität, Fitness, Gutscheine und vieles mehr
Zahlen & Preise für eine Kalkulation
Wichtige Informationen zum Vergleich unterschiedlicher Benefit-Plattformen