HR-Wissen • Essenszuschuss

Essenszuschuss steuerfrei

Mit einem Essenszuschuss bieten Sie Ihren Mitarbeitenden täglich einen attraktiven Mehrwert, fördern Gesundheit und Motivation und senken gleichzeitig Ihre Lohnnebenkosten – unkompliziert, flexibel und steuerfrei umsetzbar.

Peter Pletsch

Peter Pletsch
Business-Partner

Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025

Lesedauer: 6 Minuten

Business Partner Peter Pletsch von billyard

Peter Pletsch
Business-Partner

Aktualisiert: 09.07.2025 | Lesedauer: 6 Minuten

Webinare zur Kantine to Go

Alles Wichtige zu steuerbegünstigten Essenszuschüssen.

Nächste Termine:
Mi, 09.07.2025, 12:00 - 12:30 Uhr: Jetzt anmelden
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Gutes und ausgewogenes Essen wirkt leistungsfördernd und hebt das Wohlbefinden. Das gilt ganz universell und natürlich gerade auch für Arbeitnehmer. Allerdings sind mit einer guten Ernährung auch die entsprechenden Kosten verbunden, denn gutes Essen ist nicht immer günstig. Mit dem staatlich geförderten Essenszuschuss können Sie Ihren Mitarbeitern unter die Arme greifen und profitieren gleich doppelt: Zum einen sind Essenszuschüsse steuerfrei und bieten einen echten Mehrwert, zum anderen steigen das Wohlbefinden und die Leistung Ihrer Angestellten. Wir zeigen auf, wie Sie mit unserem Essenzuschuss „Kantine to go“ unkompliziert von dieser Win-Win-Situation profitieren können.

Die Sachbezugswerte im Jahr 2025 sind:

  • 2,30 EUR für ein Frühstück
  • 4,40 EUR für ein Mittagessen
  • 4,40 EUR für ein Abendessen
Ein Handy, über das der daneben stehende Beleg hochgeladen wurde

Die Vorteile von staatlich gefördertem Essenszuschuss im Überblick

Für Arbeitgebende

  • Essenszuschüsse sind steuerbegünstigt- und abgabenfrei. Effektiv werden Essenszuschüsse somit staatlich gefördert.
  • Schafft bei größeren Unternehmen einen Ausgleich zwischen Standorten mit und ohne Kantine.
  • Durch unsere elektronische App sind die Essenszuschüsse weder an Akzeptanzstellen geknüpft noch können sie wie Papiergutscheine oder digitale Essensmarken verfallen.
  • Essenszuschüsse bieten eine Alternative zu einer regulären Gehaltserhöhung, von der beide Seiten profitieren.
  • Essenszuschüsse sind als geldwerter Vorteil oft ein echtes Plus bei der Personalrekrutierung.

Für Arbeitnehmende

  • Problemlose Nutzung auch im Homeoffice.
  • Gutes und gesundes Essen ist für Arbeitnehmer ein echter Kostenfaktor, sie hier zu unterstützen heißt auch, ihre Leistungsfähigkeit und ihr Wohlbefinden zu steigern.
  • Essenszuschüsse können entweder als Gehaltsumwandlung verrechnet oder zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt werden. In beiden Fällen steigt das Nettogehalt der Mitarbeiter.

Was ist der Essenszuschuss für Mitarbeiter?

Essenszuschüsse sind staatlich geförderte, steuerbegünstigte Zuschüsse für die Verpflegung von Mitarbeitern während der Arbeitszeit. Ursprünglich über Kantinen oder Gutscheinsysteme verwaltet, gibt es heute digitale Lösungen wie die billyard-App, die eine einfache Abrechnung und Nutzung im Homeoffice ermöglichen. Innerhalb gesetzlich festgelegter Mindestbeträge sind Essenszuschüsse steuerfrei, wodurch sie nicht nur einen wertvollen Benefit für Mitarbeiter darstellen, sondern auch zur Mitarbeiterbindung und Rekrutierung beitragen. Mit einem Mindestbeitrag des Mitarbeiters entfallen Steuern und Sozialabgaben auf den Zuschuss. Ohne Beitrag wird der geldwerte Vorteil pauschal mit 25 % versteuert. Auch als Gehaltsumwandlung bleibt der Essenszuschuss attraktiv, da er den Nettolohn steigert.

Ein Essenszuschuss kann auf verschiedene Arten umgesetzt werden:

  • Papiermarken
  • Gutscheine
  • Betriebseigene Kantine
  • Bestelldienste
  • Guthabenkarten
  • Automaten
  • Digitaler Essenszuschuss

Wie funktionieren Arbeitgeberzuschüsse zur Verpflegung?

Der Gesetzgeber legt in der Regel jährlich den Sachbezugswert für Mahlzeiten von Arbeitnehmern fest. Wird dieser Wert vom Mitarbeiter noch zusätzlich mindestens selbst bezahlt, dann entsteht dem Angestellten kein geldwerter Vorteil und der gesamte Zuschuss ist steuerfrei.

Zusätzlich kann der Arbeitgeber pauschal steuer- und abgabenfrei bis zu 3,10 Euro zu dem amtlichen Sachbezugswert hinzu schießen. Maximal ergibt sich damit ein Essenszuschuss von 7,50 Euro pro Arbeitnehmer, wobei am Tag nicht mehr als eine Mahlzeit bezuschusst werden darf.

Wenn der Arbeitnehmer den Sachbezug (2,30 Euro für ein Frühstück bzw. 4,40 Euro für ein Mittag-/ Abendessen) nicht selbst zahlt, liegt ein geldwerter Vorteil vor. Die Differenz zwischen dem Beitrag des Arbeitnehmers und dem Sachbezugswert von 4,40 Euro ist dann ein geldwerter Vorteil und damit lohnsteuer- und abgabenpflichtig. Allerdings kann dieser durch eine pauschale Besteuerung von 25% abgegolten werden, wodurch Sozialversicherungsabgaben entfallen.

 

Vorraussetzungen für die Steuerfreiheit des Essenszuschusses

  • Der Zuschuss darf den Sachbezugswert nicht überschreiten (siehe Werte oben).
  • Der Essenszuschuss darf nur an tatsächlich arbeitenden Tagen gewährt werden.
  • Der Essenszuschuss muss durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden, z. B. als ein monatliches Budget.

Essenszuschüsse anhand eines praktischen Beispiels

Unternehmer B. zahlt seinen 4 Mitarbeitern einen Essenszuschuss von 3,10 Euro pro Arbeitstag für das Mittagessen, was bei 20 Nutzungstagen pro Monat 62 Euro steuerfreie Kosten pro Mitarbeiter ergibt.

An 10 Tagen im Monat geben die Mitarbeiter mehr als 7,50 Euro aus und nutzen den vollen Zuschuss, indem sie 4,40 Euro selbst beisteuern. An den anderen 10 Tagen zahlen sie nur 3,10 Euro, wodurch ein geldwerter Vorteil von insgesamt 31 Euro entsteht, den Unternehmer B. pauschal mit 25 % (9,50 Euro plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) versteuert. Sozialabgaben fallen nicht an.

Insgesamt beträgt die monatliche Mehrbelastung für Unternehmer B. 286 Euro für alle 4 Mitarbeiter. Der Essenszuschuss bietet im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung den Vorteil der Steuerbegünstigung und Abgabenfreiheit. Die Mitarbeiter profitieren durch einen monatlichen Netto-Zuwachs von 62 Euro bzw. 744 Euro im Jahr, sofern sie das Angebot voll ausschöpfen.

Essenszuschuss digital verwalten

Mit billyard setzen Sie den steuerfreien Essenszuschuss ganz einfach um – digital, rechtssicher und ohne administrativen Aufwand. Ihre Mitarbeitenden profitieren von bis zu 7 € pro Arbeitstag zusätzlich zum Nettolohn, einlösbar bei Restaurants, Supermärkten, Lieferdiensten oder im Homeoffice. Die billyard-App macht die Nutzung so einfach wie noch nie – ganz ohne Papiermarken, dafür mit maximaler Flexibilität und Übersicht.

Kombinierbar mit weiteren steuerfreien Benefits

Der digitale Essenszuschuss lässt sich ideal mit weiteren steuerfreien Leistungen kombinieren – für ein modernes und wirkungsvolles Benefits-Programm:

  • 50 Euro Sachbezug – Monatlich steuerfreie Gutscheine für unterschiedliche Zwecke
  • Jobticket / Deutschlandticket – Steuerfreier Mobilitätszuschuss mit Extra-Rabatt
  • Dienstrad-Leasing – Gesundheit und Umwelt im Fokus
  • Mobilitätsbudget – Flexible Zuschüsse für Arbeitswege
  • Internetzuschuss – Unterstützung für digitale Arbeitsplätze

Mit billyard gestalten Sie Ihre Benefits digital, flexibel und steuerlich optimiert – für motivierte Mitarbeitende und eine starke Arbeitgebermarke.

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