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Erholungsbeihilfe

Mit der steuerfreien Erholungsbeihilfe stärken Sie gezielt die Erholung Ihrer Mitarbeitenden, steigern die Motivation und nutzen steuerliche Vorteile – einfach, rechtssicher und digital umsetzbar.

Peter Pletsch

Peter Pletsch
Business-Partner

Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025

Lesedauer: 7 Minuten

Business Partner Peter Pletsch von billyard

Peter Pletsch
Business-Partner

Aktualisiert: 09.07.2025 | Lesedauer: 7 Minuten

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Mit der steuerfreien Erholungsbeihilfe fördern Sie gezielt die Erholung Ihrer Mitarbeitenden, stärken die Mitarbeiterbindung und nutzen steuerliche Vorteile – einfach, rechtssicher und flexibel integrierbar.

Steigende Arbeitsbelastung, Fachkräftemangel und permanente Erreichbarkeit führen in vielen Unternehmen zu einer zunehmenden Belastung der Belegschaft. Umso wichtiger wird es für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitenden gezielt Erholung zu ermöglichen – nicht nur durch Urlaubstage, sondern auch durch finanzielle Unterstützung. Eine attraktive Lösung dafür ist die Erholungsbeihilfe. Sie ermöglicht es, steuerfrei Erholung zu fördern, ohne dass hohe Lohnnebenkosten entstehen. Ob Arbeitgeber oder Beschäftigte – die Erholungsbeihilfe 2025 bietet für beide Seiten Vorteile.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was Erholungsbeihilfe ist, unter welchen Voraussetzungen sie steuerfrei bleibt, wie hoch der Erholungsbeihilfe-Zuschuss ausfallen darf und wie Sie die Beihilfe optimal in Ihre Benefits-Strategie integrieren.

Familie mit Vater, Mutter und Kind in den Wellen am Meer

Was ist Erholungsbeihilfe?

Die Erholungsbeihilfe ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, der zweckgebunden für Erholungsmaßnahmen gewährt wird – zum Beispiel für einen Urlaub, einen Aufenthalt im Wellnesshotel oder auch für eine Erholungsreise mit der Familie. Anders als beim steuerpflichtigen Urlaubsgeld ist die Erholungsbeihilfe steuerfrei, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Regelung ermöglicht es, Mitarbeitenden eine zweckgebundene Geldleistung zukommen zu lassen, die nicht lohnsteuerpflichtig ist und auch keine Sozialabgaben auslöst. Das macht die Erholungsbeihilfe besonders attraktiv für Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden gezielt Wertschätzung und Erholung ermöglichen wollen.

Erholungsbeihilfe steuerfrei: Voraussetzungen 2025

Damit Erholungsbeihilfen steuerfrei bleiben, müssen folgende Voraussetzungen eingehalten werden, wenn zum Arbeitsentgelt noch eine Beihilfe dazu kommen soll:

  1. Zweckgebundenheit: Grundsätzlich muss die Beihilfe eindeutig für Erholungszwecke wie Urlaub, Erholungsreisen, Wellness o.Ä. gewährt werden.
  2. Nachweispflicht: Der Arbeitgeber muss die Verwendung nicht im Detail kontrollieren, sollte aber eine pauschale Erklärung der Verwendung durch die Mitarbeitenden einholen.
  3. Pauschalversteuerung/Pauschalbesteuerung: Die Erholungsbeihilfe wird vom Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuert (zzgl. Soli und Kirchensteuer), bleibt aber für Mitarbeitende steuer- und sozialabgabenfrei.

Wichtig: Die Erholungsbeihilfe muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden – eine Gehaltsumwandlung ist nicht zulässig. Ein Verrechnen mit dem regulären Gehalt ist somit ausgeschlossen.

Steuerfreie Beitragshöhe 2025

Die Höchstbeträge für Erholungsbeihilfen 2025 orientieren sich an den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes  und stellen steuerlich begünstigte Freigrenzen dar, bis zu denen eine pauschale Versteuerung möglich ist. Diese Grenzen betragen:

  • 156 Euro für den Mitarbeitenden selbst
  • 104 Euro für den Ehepartner oder Lebenspartner (Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob es sich um verheiratete Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerschaften handelt)
  • 52 Euro je Kind

Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern kann somit eine Erholungsbeihilfe vom Arbeitgeber in Höhe von 364 Euro pro Jahr erhalten – ein gezielter Zuschuss für die Erholung von Mitarbeitern und ihren Kindern. Und all das steuerbegünstigt und ohne Belastung für die Mitarbeitenden. Arbeitgeber versteuern diesen Betrag pauschal und haben somit keine weiteren Aufwände.

Erholungsbeihilfe vs. Urlaubsgeld

Im Gegensatz zum klassischen Urlaubsgeld, das regulär zu versteuern und zu verbeitragen ist, bietet das sogenannte Erholungsgeld – auch bekannt als Erholungsbeihilfe – steuerliche Vorteile für beide Seiten.

  • Urlaubsgeld = steuer- und sozialversicherungspflichtig
  • Erholungsbeihilfe = für Mitarbeitende steuerfrei, für Arbeitgeber pauschal versteuert, ohne Beiträge zur Sozialversicherung

Unternehmen, die statt Urlaubsgeld Erholungsbeihilfen gewähren, können ihre Lohnkosten optimieren und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zur Erholung leisten.

Gestaltung und Umsetzung

Die Gestaltung von Erholungsbeihilfen kann individuell erfolgen. Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten:

  • Der Zuschuss kann direkt ausgezahlt werden – vorausgesetzt, die Zweckbindung zur Erholung ist eindeutig dokumentiert
  • Gutscheine oder Prepaid-Karten für Reiseveranstalter, Hotels oder Wellnessanbieter
  • Integration in ein bestehendes Benefits-Portal wie billyard

Die Verwendung digitaler Plattformen sorgt für einfache Verwaltung, Dokumentation und gesetzeskonforme Umsetzung. Mitarbeitende erhalten ihre Erholungsbeihilfe vom Arbeitgeber gezielt und nachvollziehbar.

Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeitende

Die gezielte Unterstützung durch steuerfreie Erholungsbeihilfen bietet zahlreiche Vorteile für beide Seiten – sowohl für das Unternehmen als auch für das Personal.

Für Arbeitgebende:

  • Steuerliche Vorteile durch Pauschalversteuerung und Einsparung bei den Steuern
  • Keine Sozialabgaben auf die Beihilfe
  • Stärkung der Arbeitgebermarke durch wertschätzende Zusatzleistungen
  • Flexibler Benefit im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung

Für Mitarbeitende:

  • Zusätzlicher Erholungszuschuss ohne Abzüge
  • Unterstützung bei Familienurlaub oder Wellnessangeboten
  • Verbesserung von Work-Life-Balance und Motivation
  • Kein Einfluss auf die Lohnabrechnung oder Steuerlast

Gut kombinierte Benefits – wie die Erholungsbeihilfe – stärken nicht nur das Wohlbefinden, sondern auch die Identifikation mit dem Unternehmen und begleiten Mitarbeitende auf ihrem Weg durch die Karriere.

Rechtssicherheit & Dokumentation

Auch wenn die Erholungsbeihilfe keine Belege für Hotelbuchungen etc. erfordert, ist eine Erklärung der Mitarbeitenden zur zweckgebundenen Verwendung im Zusammenhang mit dem Erholungszweck – also wofür die Beihilfe konkret verwendet wurde – sinnvoll und empfehlenswert. Viele Plattformen integrieren dies digital und automatisch in den Beantragungsprozess – inklusive der notwendigen rechtlichen Absicherung.
Die Pauschalversteuerung muss in der Lohnabrechnung korrekt ausgewiesen werden. Wichtig ist auch, dass die Höchstbeträge pro Jahr nicht überschritten werden. Eine Auszahlung ist einmal jährlich pro Mitarbeitendem möglich.

Kombination mit anderen Benefits

Die Erholungsbeihilfe steuerfrei 2025 kann hervorragend mit weiteren Benefits kombiniert werden, zum Beispiel:

  • Sachbezug bis 50 Euro monatlich
  • Essenszuschuss / digitale Essensmarken
  • Jobticket / Mobilitätszuschuss
  • Kindergartenzuschuss
  • Gesundheitsbudget oder Sportzuschuss

So entsteht ein flexibles, attraktives Benefits-Modell, das steuerlich begünstigt ist und Mitarbeitende gezielt unterstützt.

Fazit

Die Erholungsbeihilfe ist mehr als nur ein freiwilliger Zuschuss – sie ist ein gezieltes Instrument, mit dem Unternehmen Maßnahmen zur Erholung ihrer Mitarbeitenden effektiv unterstützen können. Im Unterschied zum gesetzlichen Erholungsurlaub handelt es sich dabei um eine zusätzliche Leistung, die nicht dem regulären Arbeitsentgelt zuzurechnen ist. Da die Beihilfe ausdrücklich zu Erholungszwecken gewährt wird, profitieren Unternehmen von einer pauschalen Besteuerung ohne zusätzliche Beiträge zur Sozialversicherung. Auch für Arbeitnehmende ergeben sich klare Vorteile, da die Zahlung nicht der Lohnsteuer unterliegt.

Wichtig ist jedoch: Für die steuerliche Anerkennung ist ein einfacher Nachweis über die zweckgebundene Verwendung empfehlenswert – etwa in Form einer schriftlichen Erklärung der Mitarbeitenden. So bleiben Sie auch bei der Umsetzung Ihrer Benefits auf der sicheren Seite.

Erholungsbeihilfe mit billyard optimal nutzen

Mit billyard integrieren Sie die Erholungsbeihilfe steuerfrei als moderne Leistung einfach, digital und rechtssicher in Ihr bestehendes Benefits-Programm. Die Plattform ermöglicht es, verschiedene steuerfreie Leistungen übersichtlich zu bündeln und individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeitenden abzustimmen. So entsteht ein attraktives Angebot, das nicht nur steuerliche Vorteile schafft, sondern auch die Mitarbeiterbindung nachhaltig stärkt. Die Kombination mit weiteren beliebten Benefits macht die Erholungsbeihilfe besonders wirkungsvoll:

 

  • Essenszuschuss/Verpflegungszuschuss – steuerfrei Verpflegung bezuschussen, auch im Homeoffice.
  • Jobticket – ÖPNV-Zuschuss als Teil des steuerfreien Sachbezugs.
  • Mobiles Arbeiten – Sachbezug für digitale Tools und Homeoffice-Ausstattung.
  • Dienstrad – nachhaltig unterwegs mit Zuschuss zum Leasing. Mit der Erholungsbeihilfe können Sie ergänzend das Dienstrad-Leasing fördern und Mitarbeitende in ihrer Gesundheitsförderung unterstützen.
  • Sachgutscheine – flexibel einsetzbar im stationären und Online-Handel.
  • Kindergartenzuschuss – Auch dieser steuerfreie Zuschuss lässt sich in Ihr Benefit-Portfolio integrieren, um Eltern gezielt zu entlasten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken.

Jetzt steuerfrei durchstarten – mit billyard

Binden Sie Talente, entlasten Sie das Budget und setzen Sie auf ein modernes Benefit-System: Mit billyard verwalten Sie steuerfreie Leistungen wie die Erholungsbeihilfe effizient und kombinieren diese mit weiteren Angeboten zu einem ganzheitlichen Vergütungsmodell. Ihre Mitarbeitenden profitieren von echten Mehrwerten – und Sie von einer digitalen Lösung, die einfach funktioniert.

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