HR-Wissen • Firmenfitness
Firmenfitness steuerfrei
Firmenfitness als steuerfreier Benefit: Fördern Sie Gesundheit und Motivation im Team – und sparen Sie dabei Lohnnebenkosten durch clevere Gehaltsgestaltung.
Peter Pletsch
Business-Partner
Zuletzt aktualisiert: 01.07.2025
Lesedauer: 6 Minuten
Peter Pletsch
Business-Partner
Aktualisiert: 01.07.2025 | Lesedauer: 6 Minuten
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Firmenfitness kompakt
Firmenfitness bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden steuerfreie Zuschüsse für Fitnessstudios und Sportangebote zu gewähren. Diese können als Sachbezug bis zu 50 Euro pro Monat oder über die betriebliche Gesundheitsförderung mit bis zu 600 Euro jährlich steuerfrei umgesetzt werden. Durch Firmenfitness profitieren Unternehmen von reduzierten Krankheitsausfällen, einer gesteigerten Mitarbeitendenzufriedenheit und einer attraktiveren Arbeitgebermarke. Mitarbeitende erhalten Zugang zu vielfältigen Sport- und Gesundheitsangeboten, ohne eigene Kosten tragen zu müssen.
Steuerliche Vorteile von Firmenfitness
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden steuerfreie Zuschüsse für Firmenfitness in Form eines Sachbezugs gewähren. Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG sind bis zu 50 Euro monatlich für Fitnessangebote steuerfrei. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber diesen Betrag direkt für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio oder für Sportangebote übernehmen können, ohne dass dafür Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Alternativ ist auch eine Förderung über die betriebliche Gesundheitsförderung gemäß § 3 Nr. 34 EStG möglich. Hierbei können bis zu 600 Euro jährlich steuerfrei bleiben, sofern die Maßnahmen zertifiziert sind und präventive Gesundheitsförderung unterstützen. Dazu zählen beispielsweise Kurse zur Bewegungsförderung, Stressbewältigung oder Ernährungsberatung. Unternehmen profitieren hierbei doppelt: Sie bieten ihren Mitarbeitenden einen attraktiven Zusatznutzen und reduzieren gleichzeitig ihre Lohnnebenkosten.
Weitere relevante Aspekte kurz erläutert:
- Sachbezugsfreigrenze: Damit der Zuschuss steuerfrei bleibt, darf die Freigrenze von 50 Euro monatlich nicht überschritten werden.
- Pauschalbesteuerung: Falls der Betrag höher ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Steuerregelung angewendet werden.
- Arbeitgeberzuschuss: Arbeitgeber können ihren Zuschuss flexibel gestalten und mit weiteren Benefits kombinieren.
- Steuerpflichtige Zuschüsse: Falls die Sachbezugsgrenze überschritten wird, kann eine steuerpflichtige Lösung mit Lohnsteuerregelung angewandt werden.
- Steuerberater und Sozialabgaben: Unternehmen sollten mit einem Steuerberater prüfen, welche sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Vorteile sich für sie ergeben.
Firmenfitness: Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeiter
Vorteile für Arbeitgeber:
- Steigerung der Mitarbeitendenzufriedenheit und -bindung
- Reduzierung von Krankheits- und Ausfallzeiten
- Stärkung der Arbeitgebermarke durch attraktive Mitarbeiter-Benefits
- Geringere Sozialversicherungsabgaben durch steuerfreie Zuschüsse
- Positive Auswirkungen auf Teamgeist und Unternehmenskultur
- Absetzbare Betriebsausgaben: Arbeitgeber können Zuschüsse steuerlich absetzen
- Flexibel anpassbar: Unternehmen können verschiedene Modelle kombinieren.
- Mitarbeiterangebote & Gesundheitsvorsorge: Betriebliche Gesundheitsprogramme können mit weiteren Mitarbeiterangeboten kombiniert werden.
- Firmenfitness-Mitgliedschaften als Benefit steigern die Arbeitgeberattraktivität.
Vorteile für Mitarbeitende:
- Zugang zu hochwertigen Fitnessstudios und Sportangeboten
- Steuerfreier finanzieller Vorteil ohne eigene Kosten
- Verbesserung der Work-Life-Balance und Stressreduktion
- Steigerung der individuellen Gesundheit und Fitness
- Keine Zusatzkosten durch kostenlose Firmenfitness-Angebote
- Möglichkeit zur Gesundheitsvorsorge durch Teilnahme an zertifizierten Präventionskursen.
- Unterstützung bei Gesundheitsförderung durch Krankenkassen oder steuerliche Vorteile.
So setzen Unternehmen Firmenfitness erfolgreich um
Unternehmen können Firmenfitness-Zuschüsse auf verschiedene Weise umsetzen. Eine Möglichkeit besteht darin, direkte Zuschüsse für Fitnessstudio-Mitgliedschaften anzubieten. Alternativ können Unternehmen mit großen Firmenfitness-Netzwerken wie Urban Sports Club, Hansefit, Wellpass und Wellhub kooperieren, um ihren Mitarbeitenden ein breites Spektrum an Sportmöglichkeiten zu bieten. Auch Inhouse-Sportangebote, etwa Yoga oder Pilates-Kurse, sind eine beliebte Option, insbesondere für Mitarbeitende im Homeoffice. Eine weitere Variante ist die Nutzung eines Gutscheinsystems, bei dem Mitarbeitende steuerfreie Sport- und Fitnessgutscheine erhalten und flexibel einsetzen können. Darüber hinaus können Unternehmen durch Kooperationen mit lokalen Sporteinrichtungen ihren Mitarbeitenden Vergünstigungen ermöglichen. Eine zusätzliche Möglichkeit besteht darin, Zuschüsse durch Krankenkassen zu nutzen, um Präventionsmaßnahmen steuerlich begünstigt anzubieten. Zudem gibt es steuerlich geförderte Maßnahmen wie betrieblichen Sport oder Erholungsbeihilfen, die Unternehmen zusätzliche Vorteile bieten können.
Praxisbeispiel: Firmenfitness-Zuschuss in der Anwendung
Unternehmer B. hat 10 Mitarbeitende und möchte Firmenfitness steuerfrei fördern. Er entscheidet sich für einen steuerfreien Sachbezug von 50 Euro monatlich für jedes Teammitglied.
- Ergebnis: 7 Mitarbeitende nutzen das Angebot in einem Fitnessstudio mit genau 50 Euro Monatsgebühr, 3 Mitarbeitende wählen ein teureres Studio und zahlen die Differenz selbst.
- Steuerliche Behandlung: Der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten, während Mitarbeitende von einem monatlichen Netto-Vorteil profitieren.
- Effekte: Höhere Zufriedenheit, weniger Krankheitstage und Stärkung der Arbeitgebermarke.
- Unterstützung durch die Krankenkasse: Bestimmte Gesundheitsmaßnahmen können von der Krankenkasse bezuschusst werden.
- Optionen für Mitarbeiter: Neben Fitnessstudios können Mitarbeitende auch Präventionskurse oder betrieblichen Sport wählen.
- Zusätzliche Vorteile: Durch Kooperationen mit Krankenkassen oder steuerbegünstigte Erholungsmaßnahmen können weitere finanzielle Vorteile entstehen.
Fazit
Ein Firmenfitness-Angebot bietet Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden durch steuerfreie Zuschüsse zu Gesundheits- und Sportangeboten zu unterstützen. Neben den steuerlichen Vorteilen profitieren Unternehmen von gesünderen, zufriedeneren und motivierteren Mitarbeitenden. Durch eine flexible Umsetzung können Unternehmen ein Modell wählen, das optimal zu den Bedürfnissen ihrer Belegschaft passt. In Kombination mit steuerlichen Vorteilen und staatlichen Fördermöglichkeiten wird die Firmenfitness damit zu einem wertvollen Bestandteil moderner Arbeitgeberangebote.
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- Essenszuschuss – Der 50 Euro Sachbezug kann genutzt werden, um den Essenszuschuss zu ergänzen und so eine kostengünstige Verpflegung für Ihre Mitarbeitenden zu ermöglichen.
- Job-Ticket / ÖPNV-Zuschuss – Kombinieren Sie den 50 Euro Sachbezug mit einem Job-Ticket, damit Ihre Mitarbeitenden ihre Verkehrsaufwendungen steuerfrei abdecken können.
- Mobilitätsbudget – Nutzen Sie den 50 Euro Sachbezug, um das Mobilitätsbudget Ihrer Mitarbeitenden zu erweitern und so eine flexible Lösung für verschiedene Mobilitätsbedürfnisse zu bieten.
- Dienstrad-Leasing – Mit dem 50 Euro Sachbezug können Sie zusätzlich das Dienstrad-Leasing anbieten und die Mitarbeitenden in der Nutzung von umweltfreundlicher Mobilität unterstützen.
- Sachgutscheine – Der 50 Euro Sachbezug kann ebenfalls für die Ausgabe von Sachgutscheinen verwendet werden, die Mitarbeitende in unterschiedlichen Geschäften und Online-Shops einlösen können.
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