billyard Ihrem Arbeitgeber empfehlen und 500€ kassieren
Mit billyard kann Ihnen Ihr Arbeitgeber ganz einfach steuerfreie Zuschüsse zu Ihren täglichen Ausgaben für Essen, für Fahrten mit dem ÖPNV, Kosten für alternative Mobilität, Fitness und vieles mehr zukommen lassen.
Abgerechnet werden die Zuschüsse über Ihre Gehaltsabrechnung. Daher muss Ihr Arbeitgeber mit eingebunden werden. Selbst wenn Ihr Arbeitgeber aktuell kein Budget für die Zuschüsse bereitstellen kann, können Sie durch staatliche Förderungen hohe Rückzahlungen erhalten und Ihrem Unternehmen entstehen dabei keine Kosten.
Ein Win-Win Situation für Sie und Ihr Unternehmen.
Stellen Sie einfach den Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber für uns her und schon bald können Sie von den Zuschüssen profitieren!
Zusätzlich erhalten Sie als Dankeschön für eine erfolgreiche Empfehlung bis zu € 500,- von uns!
So funktioniert’s
- Empfehlungsformular ausfüllen
- billyard kontaktiert das Unternehmen
- Das Unternehmen setzt billyard ein
- Sie erhalten die Prämie
Die Kontaktperson im empfohlenen Unternehmen, erhält nach dem Absenden des Formulars keine Nachricht per E-Mail . Wir nehmen telefonisch Kontakt auf.
Teilnahmebedingungen
Mit der Aktion „Weitersagen“ haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, billyard weiter zu empfehlen. Führt diese Empfehlung zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss erhält der Arbeitnehmer eine Dankeschön-Prämie. Hierzu müssen folgende Teilnahmebedingungen erfüllt sein:
Teilnehmer
Der Arbeitnehmer ist eine Privatperson und empfiehlt billyard an ein Unternehmen. Es muss sich nicht unbedingt um das Unternehmen handeln, bei dem der Arbeitnehmer selbst angestellt ist. Jedes Unternehmen kann empfohlen werden, zu dem der Arbeitnehmer einen persönlichen Kontakt hat. Es ist möglich, mehrere Neukunden zu werben.
Empfehlung
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Programm ist die Werbung eines Neukunden über das Online-Empfehlungs-Formular. Über dieses Formular wird eine E-Mail mit den Daten des potenziellen Neukunden an billyard gesendet. billyard wird dann Kontakt zum potenziellen Neukunden aufnehmen (z. B. via E-Mail, Telefon etc.) Der Empfehlende darf das Formular nur dann verschicken, wenn der Empfänger einwilligt. Der Empfehlende muss Folgendes sicherstellen:
- Der Empfänger der Empfehlung willigt ein, dass er entsprechende E-Mails/Anrufe erhält.
- Der Empfänger ist einverstanden, dass billyard seine personenbezogenen Daten speichert.
Andernfalls ist der Empfehlende verantwortlich für Ansprüche Dritter, die diese wegen unaufgeforderter Zusendung der Empfehlung geltend machen. Darüber hinaus wird der Empfehlende die Kosten ersetzen, die wegen der Inanspruchnahme durch Dritte in diesem Zusammenhang entstehen. Gleiches gilt, wenn der Empfehlende prämienpflichtige Geschäfte unter Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung tätigt.
Ein Teilnehmer erhält eine Prämie, sofern der geworbene Kunde ein Neukunde ist, erfolgreich einen Vertrag über die Nutzung der billyard Plattform abschließt und die erste Rechnungsstellung erfolgt ist.
Der Vertrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Absenden des Empfehlungsformulars durch den Empfehlenden zustande kommen. Nach Ablauf von sechs Monaten ist der Prämienanspruch erloschen.
Prämie
Bei erfolgreicher Weiterempfehlung erhält der Empfehlende folgende Prämien. Diese sind gestaffelt nach der Anzahl der Mitarbeiter des geworbenen Kunden, die billyard im ersten Abrechnungsmonat aktiv nutzen:
21-100 Mitarbeiter | 100 € Prämie |
101-200 Mitarbeiter | 250 € Prämie |
Ab 201 Mitarbeiter | 500 € Prämie |
Der etwaige Anspruch auf die Prämie ist nicht übertragbar, verrechenbar oder belastbar. billyard wird den Empfehlenden über die im Rahmen des „Weitersagen“-Programms angegebene E-Mail-Adresse zwecks Überweisung der Prämie kontaktieren. Der Empfehlende muss die erforderlichen Daten zur Überweisung der Prämie spätestens sechs Monate nach Erhalt dieser E-Mail angeben; andernfalls verfällt der Anspruch. Nach der ersten Monatsabrechnung mit dem geworbenen Neukunden, wird die Prämie überwiesen. Prämien werden nur innerhalb Deutschlands überwiesen.
Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf den Erhalt einer Prämie besteht nicht. Mit der Teilnahme am „Weitersagen“-Programm akzeptiert der Empfehlende diese Bedingungen.